Über die Bauzeichnung
Eine Bauzeichnung im allgemeinen ist eine technische Zeichnung der Bauplanung auf Papier. Sowie die Informationen für die Bauausführung zeigt, die Bauzeichnung zeigt alle räumlichen Ausmaße und Materialien, allerdings nicht den genauen zeitlichen Ablauf der Bauausführung.
Die Ausführung und Gestaltung einer Bauzeichnung unterliegt einem allgemeinen Regeln im Bauwesen. In den Deutschen Industrie-Normen DIN fixiert ist neben den Planformaten zum Beispiel auch die Verwendung verschiedener Linientypen, Stärken und Schraffuren.
Die Darstellung erfolgt in einem der Größe oder der Kompliziertheit des Objektes angepassten Maßstab. Entweder Gesamtansicht oder Detailplan. Das Bauwerk wird dargestellt in Grundrissen, Ansichten, Schnitten und Details. Um verschiedene Materialien, Bauteile oder Schnittflächen zu kennzeichnen, werden Schraffuren und evtl. Farben verwendet. Die dargestellten Bauteile werden durch die Bemaßung quantifiziert.
Der konkrete Planinhalt und seine zeichnerische Darstellung ist abhängig von der Planungsphase des Bauvorhabens. In Deutschland spricht man in Übereinstimmung zu den Leistungsphasen der HOAI von Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung.
Im Plankopf (auch „Fahne” oder „Legende“genannt) werden neben der Benennung des Bauvorhabens auch Zeichnungsnummer, Materialangaben, Maßstab, Erstellungs- und Prüfvermerke, Angaben zur Versionsgeschichte und andere notwendige Informationen des Baus eingetragen.

Anfertigung und Vervielfältigung
Angefertigt werden Bauzeichnungen durch Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure und Bauzeichner. Bis in das letzte Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wurde mit Bleistift und Tuschezeichner auf Transparentpapier gezeichnet. Dieses wurde dazu auf ein Reißbrett gespannt. Danach erfolgte ein sehr schneller Wechsel auf die nun zur Verfügung stehende Computer-Technik, geeignete CAD-Programme und Plotter. Technische Bauzeichnungen konnten nun auch von digitalen 3D-Modellen abgeleitet und übernommen werden.
Wurden Zeichnungen bis zu diesem Zeitpunkt durch Pausen (siehe auch Blaupause) vervielfältigt und das Original der technischen Zeichnung sorgfältig verwahrt, wird nun die nötige Anzahl von Kopien einer Zeichnung direkt geplottet oder mit einem Kopiergerät vervielfältigt. Es ist aber inzwischen auch möglich, auf die Weitergabe einer Technischen Zeichnung in Papierform zu verzichten, zumal auch im Bauwesen die Computerisierung immer weiter zunimmt undf es die klassischen Bauzeichnungen, also die mit der Hand gezeichneten, praktisch gar nicht mehr gibt. Leider, muss man sagen. Denn damit ist auch die Berufsgruppe der Bauzeichner fast völlig verschwunden.

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Tipps vom Altbaumeister


Gemäß § 4 BauPrüfVO muss die Zeichnung Angaben zum Grundriss, den Schnitten, Ansichten und Bemaßungen enthalten. Verschiedene Schraffuren geben dabei Auskunft über Schnittstellen, Material und Bauteile. Auch die Bemessung der Bauteile, Nachbargebäude und Höhenkoten müssen unbedingt dargestellt werden.